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Erdbestattung oder Feuerbestattung

Sarg oder Urne - ganzer Körper oder eingeäschert

Erdbestattung - Feuerbestattung

Kirchliche Stellung zur Einäscherung

Kosten der Urnenbestattung

Bestattung ohne Sarg bzw. Urne?

Soll es eine Erdbestattung oder Feuerbestattung sein?
Erdbestattung und Feuerbestattung sind in unserem Kulturkreis die beiden üblichen Formen der Beerdigung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam im Sarg in der Erde beigesetzt. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam mit dem Sarg verbrannt. Das Verbrennen des Leichnams geschieht in einem Krematorium. Diese Einäscherung wird auch Kremierung, Kremieren oder (mit einer älteren Bezeichnung) Brandbestattung genannt. Die Asche wird dann in der Regel in einer Urne beigesetzt. Dabei ist die häufigste Form der Urnenbeisetzung das Urnengrab auf dem Friedhof; doch auch die Beisetzung im Kolumbarium, die Seebestattung, Wald- bzw. Baumbestattung in einem Friedwald sowie das Verstreuen der Totenasche verbreiten sich als Formen der Feuerbestattung.

Kirchliche Stellung zur Einäscherung

Die Kremation Verstorbener und die Urnenbeisetzung ist bei uns überall kirchlich möglich und steht gleichberechtigt neben der Erdbestattung. Seit dem Jahr 2014 überwiegt in Deutschland die Anzahl der Urnenbeisetzungen.

In Europa ist die Einäscherung Verstorbener die älteste Form der Bestattung. Das zeigen uralte Gräber aus vorchristlicher Zeit. Das Christentum lehnte allerdings die Kremation von Leichen bis in die Neuzeit ab. In manchen, insbesondere katholisch geprägten Regionen, sind diese Vorbehalte noch heute deutlich. Einer der Gründe für diese negative Haltung gegenüber der Feuerbestattung ist, dass die Kirchen in der Erdbestattung die größte Ähnlichkeit zum Begräbnis Jesu sehen. Ein weiterer Grund für alte Vorurteile ist die Annahme, ein Verstorbener gehe mit dem ganzen Körper ins Jenseits ein oder auferstehe mit dem ganzen Körper.

Da die Einäscherung so lange Zeit kirchlich nicht gestattet war, galt sie bei uns als "Bestattungsform der Ungläubigen". Doch das ist Vergangenheit; denn in den evangelischen Kirchen ist die Feuerbestattung seit Beginn des vergangenen 20. Jahrhunderts erlaubt. In der katholischen Kirche ist die Einäscherung Verstorbener seit 50 Jahren gestattet; der Vatikan gab sie 1963 frei.

Kosten der Urnenbestattung

Die Bestattungskosten setzen sich zusammen aus:

1. Grundleistungen des Bestattungsunternehmens, zu denen u.a. Sarg bzw. Urne gehören, das Ankleiden und Zurechtmachen (Einsargen), die Aufbahrung.
2. Sogenannten Fremdleistungen wie Urkunden, Krematoriumskosten, Blumengestecke, Bewirtungen.
3. Friedhofsgebühren für die Trauerhalle, Beisetzung, langjährige Grabnutzung.

Je nach Bestattungsart, Grabstelle und besonderen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier muss man also mit einem Kostenrahmen zwischen 3.000 und 6.000 Euro rechnen.

Allgemein geht man davon aus, dass Kremation mit Urnenbeisetzung die preiswerteste Beerdigungsmöglichkeit ist. In der Tat kann man für die Einäscherung einen einfachen, preiswerten Sarg wählen und die Friedhofsgebühren sind für Urnengräber geringer als für Sarggräber. Doch da dies sind nicht die einzigen Faktoren der Preisgestaltung sind, muss die Entscheidung zwischen Erd- oder Feuerbestattung nicht von den Kosten bestimmt sein. Religiöse, weltanschauliche Motive und der Wunsch der verstorbenen Person sollten bei der Wahl der Bestattungsart im Mittelpunkt stehen. Auch bei geringeren finanziellen Mitteln gelingt es dann, die Bestattungsart zu realisieren, die gewünscht ist. Die Bestattungsunternehmen beraten entsprechend.

Kann der Leichnam ohne Sarg beerdigt werden?
Kann die Asche ohne Urne beigesetzt werden?

Zunehmend wird die Sargpflicht in Deutschland abgeschafft. So besteht in vielen Städten schon die Möglichkeit, dass ein Leichnam ohne Sarg in die Erde gelegt werden darf. Mit dieser Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes sowie der kommunalen Friedhofsordnungen kommt man der muslimischen Bestattungskultur entgegen. In diesem Fall wird der Leichnam im Leichentuch, ein Leintuch, begraben. Die Grablegung ohne Sarg soll auf Verstorbene muslimischen Glaubens beschränkt bleiben. Dazu werden gesonderte Grabfelder eingerichtet. Vor Abschaffung der Sargpflicht wurden Befürchtungen geäußert: "Es komme auf den Friedhöfen zu Hygieneproblemen und auch Nichtmuslime würden diese Bestattungsform wünschen, um den Sarg zu sparen." Diese Befürchtungen haben sich bisher nicht bestätigt.

Asche darf in Deutschland nicht auf Grabfeldern verstreut oder von Angehörigen mit nach Hause genommen werden. Sie wird grundsätzlich in einer Urne beigesetzt. Allerdings sind Holzurnen und Bio-Urnen erlaubt, die sich schnell zersetzen; für die Seebestattung und Baumbestattung sind solche Urnen, die sich auflösen, verpflichtend

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